Geschäftsbedingungen
GLOBAL MOUNTAIN RESCUE S.A.C | AGB Mitgliedschaft für internationale Rettungs-, Such-, Evakuierungs- und Hochgebirgshilfe
Produkt: Global Mountain Rescue S.A.C. – Mitgliedschaft bei der Bergrettung
Art: Jahresmitgliedschaft + Rettungsschutz gemäß der geltenden Versicherungspolice/dem Vertrag
Preis: 150 USD pro Person/Jahr
Deckungssumme: Bis zu 30.000 USD pro Person und Ereignis
Geltungsbereich: Weltweit, vorbehaltlich der Bedingungen, Ausschlüsse und des vom Versicherer festgelegten Geltungsbereichs
Rettungsdienstleister: Global Mountain Rescue S.A.C. / Autorisierte SAR-Anbieter
Partnerorganisation: Asociación Socorro Andino Peruano S.A.P.
Version: 1.0 – 2027
1. EINLEITUNG
Global Mountain Rescue S.A.C. ist ein internationales System, das darauf ausgerichtet ist, Unterstützung, Koordination und finanziellen Schutz im Zusammenhang mit Such-, Rettungs- und Evakuierungsoperationen von Personen bereitzustellen, die sich während Bergaktivitäten, Hochgebirgstouren, Trekking, Expeditionen und anderen gedeckten Aktivitäten in Notsituationen befinden.
Der Erwerb der Mountain Rescue Card berechtigt den Inhaber, dem System von Global Mountain Rescue S.A.C. beizutreten und während der vertraglich vereinbarten Geltungsdauer auf die entsprechenden Leistungen zuzugreifen.
Mitgliedschaft, Assistenzleistungen und Versicherungsschutz sind miteinander verbundene, aber rechtlich getrennte Konzepte.
Der finanzielle Versicherungsschutz wird ausschließlich von dem Versicherungsunternehmen gewährt, das ausdrücklich in der Versicherungspolice oder im Versicherungsschein aufgeführt ist.
2. BETEILIGTE EINHEITEN
Das Programm kann folgende Parteien umfassen:
GLOBAL MOUNTAIN RESCUE S.A.C
Organisation, die für die Entwicklung und Koordination des internationalen Assistenz- und Reaktionssystems im Zusammenhang mit Bergrettungen verantwortlich ist.
Web: www.gm-rescue.com
ASOCIACIÓN SOCORRO ANDINO PERUANO S.A.C.
Eine auf Such-, Rettungs- und Assistenzaktivitäten in Bergen und abgelegenen Gebieten spezialisierte Organisation, die gemäß ihren Zuständigkeiten und Genehmigungen an Rettungseinsätzen, Schulungen, der Koordination und dem technischen Support teilnehmen kann.
Web: www.socorroandinoperuano.com
VERSICHERER
Der finanzielle Versicherungsschutz wird ausschließlich von der im entsprechenden Zertifikat oder in der Police angegebenen Versicherungsgesellschaft übernommen.
Versicherer: UNIQA Österreich Versicherungen AG
Registernummer: Firmenbuchnummer 63197 m
Anschrift: Untere Donaustraße 21, A-1029 Wien, Österreich
Land: Österreich
Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht (FMA), Österreich
Partnerorganisation / Inhaber der Rahmenvereinbarung: Österreichischer Bergrettungsdienst Land Tirol (Bergrettung Tirol)
Register: Vereinsregister 948437706
Anschrift: Florianistraße 2, 6410 Telfs, Österreich
3. ART DER MITGLIEDSCHAFT
Die Mountain Rescue Card stellt eine internationale Mitgliedschaft dar, die mit dem System von Global Mountain Rescue S.A.C. verbunden ist.
Die Mitgliedschaft kann Folgendes bieten:
- Identifizierung als Mitglied
- Registrierung im System
- Zugang zu Assistenzleistungen
- Notfallkoordination
- Zugang zu Sicherheitsprotokollen
- Zugang zu Informationen
- Zusätzliche Vorteile
- Und, sofern zutreffend, Rettungsversicherungsschutz
Die Mitgliedschaft ist für sich genommen nicht als Versicherungspolice auszulegen, es sei denn, der entsprechende Vertrag sieht dies ausdrücklich vor.
4. PREIS
Der endgültige Preis ist derjenige, der zum Zeitpunkt des Kaufs auf der Buchungsseite angezeigt wird.
Steuern, Gebühren, Bankspesen oder zusätzliche Kosten sind dem Kunden gegebenenfalls vor der Zahlungsbestätigung anzuzeigen.
5. VERSICHERTE PERSON
Der Schutz gilt ausschließlich für die im Mitgliedschafts- oder Versicherungszertifikat genannte Person.
Der Inhaber muss wahrheitsgemäße und aktuelle Angaben machen.
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
Die Karte einer anderen Person kann nicht zur Inanspruchnahme von Schutz verwendet werden.
6. GELTUNGSDAUER
Zwölf (12) Monate (es sei denn, das Versicherungszertifikat weist einen anderen Zeitraum aus).
Das genaue Start- und Enddatum ist auf dem dem Kunden zugesandten Zertifikat vermerkt.
7. BEGINN DES SCHUTZES
Der Schutz beginnt an dem im Zertifikat angegebenen Datum.
Wenn der Vertrag festlegt, dass der Schutz nach der Zahlungsbestätigung beginnt, besteht kein Schutz für Vorfälle, die vor diesem Datum eingetreten sind.
Es wird kein rückwirkender Schutz gewährt.
8. VERLÄNGERUNG
Die Mitgliedschaft kann jährlich verlängert werden.
Die Verlängerung unterliegt der Zahlung des zum dasigen Zeitpunkt geltenden Tarifs sowie den von Global Mountain Rescue S.A.C. und/oder dem Versicherer festgelegten Verlängerungsbedingungen.
Der Verlängerungspreis kann für zukünftige Zeiträume nach vorheriger Mitteilung an den Kunden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften geändert werden.
9. GEOGRAFISCHER GELTUNGSBEREICH
Wenn das Zertifikat WELTWEITEN SCHUTZ anzeigt, kann der Schutz international gelten, vorbehaltlich folgender Punkte:
- Ausgeschlossene Länder
- Internationale Sanktionen
- Gesetzliche Beschränkungen
- Territoriale Ausschlüsse
- Bedingungen des Versicherers
- Verfügbarkeit von SAR-Diensten
Weltweiter Schutz bedeutet nicht, dass Global Mountain Rescue S.A.C. physisch die Verfügbarkeit eines Rettungsteams an jedem Ort der Erde garantieren kann.
10. GEDECKTE AKTIVITÄTEN
Der Schutz ist primär für sportliche und freizeitbezogene Bergaktivitäten bestimmt, einschließlich der folgenden, sofern sie von der Police gedeckt sind:
- Trekking
- Wandern
- Bergsteigen
- Alpinismus
- Klettern
- Felsklettern
- Eisklettern
- Expeditionen
- Durchquerungen
- Gletscher
- Schnee
- Hochgebirgsaktivitäten
- Skitourengehen
- Ski-Touring
- Besteigungen
- Aktivitäten in abgelegenen Gebieten
Berufliche, kommerzielle oder vergütete Aktivitäten sind nur dann versichert, wenn dies in der Police ausdrücklich festgelegt ist.
11. HOCHGEBIRGE
Das Produkt ist für Personen konzipiert, die Aktivitäten in folgenden Bereichen ausüben:
- Gebirgszügen
- Gletschern
- Schneezonen
- Felswänden
- Technischem Gelände
- Abgelegenen Routen
- Schwer zugänglichen Gebieten
- Höhenlagen
Der konkrete Schutz hängt von den Bedingungen der Police ab.
12. HÖHENLAGE
Der Schutz für Suche, Rettung, Evakuierung und Hilfeleistung im Hochgebirge gilt bis zu einer maximalen Höhe von 7.300 Metern über dem Meeresspiegel (7.300 m ü. M.), vorausgesetzt, Aktivität, Ort, Umstände des Vorfalls und Rettungsverfahren fallen unter die übrigen in der Police festgelegten Bedingungen und Ausschlüsse.
Die Durchführbarkeit einer Rettung hängt ab von:
- Wetterverhältnissen
- Sauerstoff
- Wind
- Temperatur
- Geländebeschaffenheit
- Verfügbarkeit von Luftfahrzeugen
- Sicherheit
- Technischer Kapazität
- Flugverkehrsgenehmigung
13. SUCHE UND SAR
Der Schutz kann SEARCH AND RESCUE – SAR-Operationen umfassen, die darauf abzielen, eine versicherte Person in einer Notsituation zu orten und zu unterstützen.
Dabei können folgende Akteure mitwirken:
- SAR-Teams
- Retter
- Bergführer
- Technische Spezialisten
- Drohnenbetreiber
- Ortungsgeräte
- Medizinische Teams
- Kommunikationsbetreiber
- Fahrzeuge
- Luftfahrzeuge
- Hubschrauber
Die Kosten unterliegen der in der Police festgelegten Obergrenze.
14. VERMISSTE PERSON
Wenn eine versicherte Person nicht geortet werden kann und vernünftige Umstände auf eine Notsituation hindeuten, kann eine Suchaktion eingeleitet werden.
Die Entscheidung über die Einleitung und den Umfang der Operation wird von der zuständigen Koordinierungszentrale getroffen, wobei Folgendes berücksichtigt wird:
- Verfügbare Informationen
- Letzter bekannter Aufenthaltsort
- Wetterbedingungen
- Risikograd
- Verfügbare Ressourcen
- Sicherheit des Rettungsteams
15. ERFOLGLOSE SUCHE
Wenn dies in der Police vorgesehen ist, können die angemessenen Kosten einer Suchaktion auch dann gedeckt sein, wenn die Person nicht gefunden wird.
Der Schutz ist auf die Versicherungssumme beschränkt.
16. LANDRETTUNG
Es können Operationen für folgende Bereiche gedeckt sein:
- Wegrettung
- Bergrettung
- Gletscherrettung
- Schneerettung
- Eisrettung
- Felsrettung
- Vertikalrettung
- Spaltenrettung
- Lawinenrettung
- Technische Rettung
- Evakuierung per Trage
- Spezialisierter Landtransport
17. TECHNISCHE RETTUNG
Kann Operationen umfassen, die Folgendes erfordern:
- Seile
- Flaschenzugsysteme
- Verankerungen
- Technische Tragen
- Eisausrüstung
- Kletterausrüstung
- Vertikalfortbewegungsausrüstung
- Ortungsausrüstung
- Kommunikationsausrüstung
- Spezialisiertes Personal
Die Verfügbarkeit der einzelnen Ressourcen hängt vom Ort des Vorfalls ab.
18. HUBSCHRAUBERRETTUNG
Wenn es erforderlich und operationell möglich ist, kann ein Hubschrauber eingesetzt werden. Die Kosten können gemäß der Police gedeckt sein.
Der Flug hängt ab von:
- Wetter
- Wind
- Sichtweite
- Höhenlage
- Reichweite
- Sicherheit
- Verfügbarkeit
- Genehmigungen
- Luftfahrtvorschriften
- Geländebeschaffenheit
19. EVAKUIERUNG
Die Evakuierung kann erfolgen mittels:
- Trage
- 4x4-Fahrzeug
- Krankenwagen
- Spezialfahrzeug
- Hubschrauber
- Luftfahrzeug
- Sonstiger geeigneter Mittel
Das verwendete Mittel wird entsprechend den Umständen des Vorfalls bestimmt.
20. MEDIZINISCHER TRANSPORT
Wenn die versicherte Person medizinische Hilfe benötigt, kann sie gemäß der Police in das nächstgelegene geeignete medizinische Zentrum oder Krankenhaus überführt werden.
Der Rettungsschutz entspricht nicht automatisch einer umfassenden internationalen Krankenversicherung.
21. BERGUNG VON VERSTORBENEN
Im Falle des Todes während einer gedeckten Aktivität kann der Schutz Folgendes umfassen:
- Ortung
- Suche
- Bergung
- Extraktion
- Abstieg
- Transport
- Übergabe an die zuständigen Behörden
Die internationale Rückführung des Leichnams ist nur dann eingeschlossen, wenn sie in der Police ausdrücklich vorgesehen ist.
22. RÜCKFÜHRUNG
Die internationale medizinische oder Bestattungs-Rückführung gilt als eigenständiger Schutz. Falls enthalten, muss das Zertifikat Folgendes ausweisen:
- Obergrenze
- Bedingungen
- Gebiet
- Verfahren
- Anbieter
Sie gilt nicht automatisch als in den Rettungskosten von USD 30.000 enthalten.
23. SCHUTZOBERGRENZE
Alle gedeckten Kosten aus demselben Ereignis können für die Obergrenze addiert werden.
24. MÖGLICHERWEISE GEDECKTE KOSTEN
Abhängig von der Police:
- Suche
- SAR
- Rettung
- Technische Rettung
- Evakuierung
- Hubschrauber
- Fahrzeuge
- Spezialisierte Ausrüstung
- Rettungspersonal
- Einsatzkommunikation
- Bergung von Verstorbenen
- Transport bis zu dem in der Police festgelegten Ort
25. NICHT MIT DER RETTUNG ZUSAMMENHÄNGENDE KOSTEN
Folgendes ist nicht automatisch Bestandteil des Schutzes:
- Hotels
- Verpflegung
- Verpasste Flüge
- Urlaubsausfall
- Gepäck
- Sportausrüstung
- Kameras
- Telefone
- Persönliche Gegenstände
- Geldstrafen
- Touristische Ausgaben
- Ausgaben von Begleitpersonen
26. ANDERE VERSICHERUNGEN
Wenn das Produkt subsidiären Charakter hat, muss die versicherte Person andere Versicherungen angeben, die dasselbe Ereignis abdecken könnten. Dazu können gehören:
- Krankenversicherung
- Reiseversicherung
- Unfallversicherung
- Rettungsversicherung
- Sozialversicherung
- Sonstige Policen
Der Versicherer bestimmt die entsprechende Haftung gemäß der Police und den anwendbaren Rechtsvorschriften.
27. BERUFLICHE AKTIVITÄTEN
Vergütete Aktivitäten sind nicht automatisch gedeckt. Dies umfasst unter anderem:
- Berufsmäßiges Führen (Guides)
- Skilehrer / Trainer
- Professioneller Fotograf
- Berufs-Expeditionsteilnehmer
- Bergarbeiter
- Gewerbliche Bergaktivitäten
Der berufliche Schutz muss gegebenenfalls separat vereinbart werden.
28. WETTBEWERBE
Sportwettbewerbe unterliegen den besonderen Bedingungen. Professionelle Wettbewerbe oder vergütete Aktivitäten können ausgeschlossen sein.
29. MOTORSPORT UND MOTORRADSPORT
Motorsport- oder Motorradsport-Wettbewerbsaktivitäten können ausgeschlossen sein. Dies kann umfassen:
- Rennen
- Rallies
- Prüfungen
- Trainingsfahrten
- Qualifikation
30. AUSSCHLÜSSE
Sofern die Police nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, können folgende Punkte ausgeschlossen sein:
- Vorsätzliche Handlungen.
- Betrug.
- Falsche Angaben.
- Kriminelle Handlungen.
- Krieg.
- Bewaffnete Konflikte.
- Terrorismus, sofern anwendbar.
- Ausdrücklich ausgeschlossene Aktivitäten.
- Professioneller Wettbewerb.
- Nicht deklarierte berufliche Tätigkeit.
- Wettbewerbs-Motorsport.
- Wettbewerbs-Motorradsport.
- Ausgeschlossene Luftfahrtaktivitäten.
- Kosten über der Obergrenze.
- Kosten ohne Bezug zum Ereignis.
- Unentgeltlich erbrachte Leistungen.
- Jedes andere vom Versicherer ausdrücklich ausgeschlossene Risiko.
31. KRIEGS- UND KONFLIKTSITUATIONEN
Der Schutz für Gebiete, die von Krieg, bewaffneten Konflikten, Invasion, schweren Unruhen, Terrorismus oder internationalen Sanktionen betroffen sind, unterliegt den vom Versicherer festgelegten Ausschlüssen.
32. KOSTENLOSE DIENSTLEISTUNGEN
Wenn eine Rettungsdienstleistung kostenlos erbracht wird oder gemäß den lokalen Gesetzen kostenlos erbracht werden muss, besteht nicht zwingend ein Anspruch auf Entschädigung für diese Dienstleistung.
33. HAFTUNG VON GLOBAL MOUNTAIN RESCUE
Global Mountain Rescue koordiniert und erleichtert die Hilfeleistung im Rahmen seiner Kapazitäten und Protokolle. Es wird nicht garantiert, dass:
- Sofort ein Team verfügbar ist
- Ein Hubschrauber verfügbar ist
- Die Behörden die Rettung genehmigen
- Die Wetterbedingungen den Betrieb erlauben
- Die Rettung auf dem Luftweg erfolgen kann
- Die Rettung unter allen Umständen möglich ist
Die Priorität hat stets die Sicherheit der versicherten Person und des Rettungspersonals.
34. HAFTUNG DER SAR-BETREIBER
Rettungsdienste können durchgeführt werden von:
- Asociación Socorro Andino Peruano
- Lokalen Teams
- Behörden
- SAR-Diensten
- Hubschrauberbetreibern
- Medizinischen Anbietern
- Verbundenen Rettungsorganisationen
Diese Betreiber können als unabhängige Einheiten agieren.
35. NOTFALLAKTIVIERUNG
In einem Notfall muss die versicherte Person:
- Ihr Leben und das ihrer Gruppe schützen.
- Gegebenenfalls die lokalen Notdienste kontaktieren.
- Ein verfügbares SOS-Gerät aktivieren.
- Wenn möglich, das Assistenzzentrum von Global Mountain Rescue kontaktieren.
- Die GPS-Position übermitteln.
- Angaben machen zu: Personenanzahl, Verletzungen, Höhe, Wetter, Standort, Situation und Kommunikationsverfügbarkeit.
36. SOS-GERÄTE
Die Nutzung von Garmin inReach, Satellitentelefonen, PLB, GPS-Geräten, Funkgeräten, anderen SOS-Systemen oder Starlink-Internet kann die Aktivierung einer SAR-Operation erleichtern. Die automatische Aktivierung eines SOS stellt jedoch keine automatische Anerkennung des Schutzes dar. Der Schutz wird gemäß der Police bestimmt.
37. EINSATZZENTRALE IN PERU
Global Mountain Rescue S.A.C. kann ein internationales Koordinierungssystem zur Entgegennahme von Alarmen, Erstbewertung, Ortung, SAR-Koordination, Kommunikation mit Behörden, Koordination mit Bergsteigeteams und Überwachung des Vorfalls unterhalten.
SAR-Zentrum: SAR@gm-rescue.com
Operationen: ops@gm-rescue.com
Informationen: info@gm-rescue.com
Telefon: +51 943 081 066
38. PRIORITÄT IN EINEM NOTFALL
Wenn es unmöglich ist, eine vorherige Genehmigung einzuholen, können die Rettungsteams gemäß ihren Notfallprotokollen handeln. Der finanzielle Schutz wird nachträglich gemäß der Police geprüft.
39. PFLICHTEN DER VERSICHERTEN PERSON
Die versicherte Person muss:
- Wahrheitsgemäße Angaben machen
- Die Versicherungsbedingungen einhalten
- Ausschlüsse beachten
- Vernünftig handeln, um ihre Sicherheit zu wahren
- Den Anweisungen der Retter Folge leisten
- Während des Einsatzes kooperieren
- Über andere Versicherungen informieren
- Dokumente aufbewahren
- Informationen über den Vorfall vorlegen
40. BETRUG
Wenn die versicherte Person falsche Angaben macht oder versucht, durch Betrug eine Leistung zu erlangen, kann der Schutz verweigert werden. Der Versicherer kann die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergreifen.
41. SCHADENREGULIERUNGSVERFAHREN
Nach dem Einsatz können angefordert werden: Mitgliedschaftszertifikat, Policennummer, Ausweisdokument, SAR-Bericht, medizinischer Bericht, Rettungsrechnung, Belege, Fotos, GPS-Standort, offizielle Dokumente und Informationen über andere Versicherungen.
42. DIREKTZAHLUNG AN DEN SAR-BETREIBER
Wenn der Versicherer dies genehmigt, können gedeckte Kosten direkt an Global Mountain Rescue S.A.C., Asociación Socorro Andino Peruano, den Hubschrauberbetreiber, medizinischen Anbieter, das SAR-Team oder die Rettungsorganisation gezahlt werden. Die Direktzahlung unterliegt der Obergrenze der Police.
43. ZAHLUNG DURCH DIE VERSICHERTE PERSON
Hat die versicherte Person eine gedeckte Operation direkt bezahlt, kann sie unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen die Erstattung beantragen. Die Erstattung unterliegt Schutzumfang, Obergrenze, Ausschlüssen, Dokumentation und Genehmigung durch den Versicherer.
44. STORNIERUNG
Der Kunde kann die Stornierung gemäß den anwendbaren Gesetzen und den Bedingungen der Police beantragen. Die Stornierung der Mitgliedschaft bedeutet nicht automatisch die Rückerstattung der Prämie.
45. RÜCKERSTATTUNGSLEITLINIE
46. WIDERRUFSRECHT BEI ONLINE-KÄUFEN
Gewährt das Verbraucherschutzrecht ein Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge, gilt dieses Recht gemäß den gesetzlich festgelegten Fristen und Bedingungen. Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass der Schutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, finden die entsprechenden gesetzlichen Folgen Anwendung.
47. VERLÄNGERUNG
Die Verlängerung kann als automatische Verlängerung, manuelle Verlängerung oder durch neue jährliche Zahlung erfolgen, was während des Buchungsvorgangs klar angegeben wird.
48. DATENÄNDERUNG
Die versicherte Person kann Änderungen von Telefonnummer, E-Mail, Anschrift, Notfallkontakt oder anderen administrativen Daten beantragen. Die Änderungen können nicht dazu verwendet werden, den Schutz rückwirkend zu ändern.
49. ÜBERTRAGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft ist persönlich. Sie kann weder verkauft, abgetreten noch auf eine andere Person übertragen werden.
50. DATENSCHUTZ
Global Mountain Rescue S.A.C. kann die zur Erstellung der Mitgliedschaft, Ausstellung von Zertifikaten, Zahlungsabwicklung, Hilfeleistung, Rettungskoordinierung, Schadensbearbeitung, Betrugsprävention und Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlichen Daten verarbeiten und diese bei Bedarf gemäß der Datenschutzerklärung an Versicherer, Rückversicherer, SAR-Teams, Behörden, Hubschrauberbetreiber, medizinische Zentren und Assistenzanbieter weitergeben.
51. NOTFALLDATEN
Die versicherte Person kann Notfallkontaktinformationen, Reisegruppendetails, Reiseroute, Berg, Route, Datum der Aktivität und SOS-Gerätedaten angeben, um eine Such- und Rettungsaktion zu erleichtern.
52. DIGITALES ZERTIFIKAT
Nach Abschluss der Zahlung kann der Kunde sein digitales Zertifikat mit Namen, Mitgliedsnummer, Zertifikats-/Policennummer, Daten, Schutzumfang, Obergrenze und Notfallinformationen erhalten.
53. NUTZUNG DER MOUNTAIN RESCUE CARD
Die Karte identifiziert das Mitglied innerhalb des Systems von Global Mountain Rescue S.A.C. Sie ersetzt weder Reisepass, Personalausweis, Krankenversicherung, Bergpermit, Parkeintrittserlaubnis, Klettergenehmigung noch andere offizielle Dokumente.
54. MEDIZINISCHER SCHUTZ
Der Rettungsschutz ist nicht mit einer internationalen Krankenversicherung zu verwechseln. Kosten für ärztliche Konsultationen, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Medikamente, Behandlungen und langwierige medizinische Betreuung sind nur dann gedeckt, wenn sie Bestandteil der entsprechenden Police sind.
55. REISEVERSICHERUNG
Das Produkt von Global Mountain Rescue S.A.C. kann durch eine Reiseversicherung ergänzt werden. Reiseversicherung und Rettungsmitgliedschaft sind unterschiedliche Produkte, die jeweils ihre eigenen Bedingungen, Obergrenzen und Ausschlüsse haben.
56. BESCHWERDEN
Beschwerden sind an info@gm-rescue.com zu richten. Betrifft eine Beschwerde eine Entscheidung des Versicherers über den Schutzumfang, kann sie an die entsprechende Versicherungsgesellschaft weitergeleitet werden.
57. VERSICHERER
Das das Risiko tragende Unternehmen muss vor dem Kauf klar identifiziert sein (Name, Anschrift, Land, Register, Police).
58. VERSICHERUNGSVERMITTLUNG
Agieren Global Mountain Rescue S.A.C. oder ein verbundenes Unternehmen ausschließlich als Vertreiber, Vermarkter oder Vermittler, muss ihre Rolle klar angegeben werden. Das das Versicherungsrisiko tragende Unternehmen ist der rechtlich verantwortliche Versicherer.
59. ANWENDBARES RECHT
Die Police unterliegt dem im Versicherungsvertrag genannten Recht, wobei die zwingenden Verbraucherschutz- und Versicherungsvorschriften der jeweiligen Jurisdiktion zu beachten sind.
60. STREITBEILEGUNG
Versicherungsansprüche werden gemäß dem Verfahren des Versicherers bearbeitet. Streitigkeiten bezüglich der Mitgliedschaft werden dem von Global Mountain Rescue S.A.C. festgelegten Mechanismus unterworfen.
61. ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN
Global Mountain Rescue S.A.C. kann die Mitgliedschaftsbedingungen für zukünftige Zeiträume ändern. Wesentliche Änderungen des Versicherungsschutzes müssen vom Versicherer genehmigt und mitgeteilt werden.
62. ELEKTRONISCHE ANNAHME
Vor Abschluss des Kaufs muss der Kunde ein (nicht vorangekreuztes) Kontrollkästchen zur Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzbestimmungen, der Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinie sowie der Policenbedingungen aktivieren.
63. VOR ZHLUNG VERFÜGBARE DOKUMENTE
Vor dem Kauf muss der Kunde in der Lage sein, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse, Preise, Stornierungs-, Rückerstattungs- und Datenschutzrichtlinien, das Schadenregulierungsverfahren, Versichererinformationen und Notfallkontakte einzusehen.
64. ERKLÄRUNG DES KUNDEN
Mit dem Vertragsabschluss erklärt der Kunde, die Bedingungen gelesen zu haben, den Geltungsbereich, die Ausschlüsse und Obergrenzen zu verstehen, wahrheitsgemäße Angaben gemacht zu haben und die Richtlinien sowie Policenbedingungen zu akzeptieren.
65. ZUSAMMENFASSUNGSTABELLE FÜR DIE WEBSEITE
| SCHUTZUMFANG | BEDINGUNG |
|---|---|
| SAR-Suche | Gemäß Police enthalten |
| Landrettung | Enthalten |
| Technische Rettung | Gemäß Bedingungen enthalten |
| Hochgebirge | Gemäß Police enthalten |
| Gletscher | Gemäß Bedingungen |
| Klettern | Gemäß Bedingungen |
| Trekking | Ja |
| Expeditionen | Gemäß Bedingungen |
| Hubschrauber | Je nach Verfügbarkeit und Police |
| Evakuierung | Gemäß Police |
| Bergung von Verstorbenen | Gemäß Police |
| Weltweiter Schutz | Ja, vorbehaltlich Ausschlüssen |
| Obergrenze | USD 30.000 |
| Ohne Höhenbegrenzung | Nur bei ausdrücklicher Genehmigung |
| Rückführung | Nur wenn enthalten |
| Medizinische Kosten | Nur wenn enthalten |
| Prämie | USD 150/Jahr |
| Mitgliedschaft | Persönlich und nicht übertragbar |
| Geltungsdauer | 12 Monate |
| Rückerstattung | Gemäß Gesetz und Police |
| Verlängerung | Jährlich |
66. WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS
Dieses Dokument stellt einen vertraglichen und kommerziellen Strukturvorschlag für Global Mountain Rescue S.A.C. dar. Es stellt weder selbst eine Versicherungspolice dar noch ersetzt es die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen eines zugelassenen Versicherers. Kein Text auf der Website darf den Schutzumfang der Police erweitern.
67. OFFIZIELLE KONTAKTDATEN VON GLOBAL MOUNTAIN RESCUE
GLOBAL MOUNTAIN RESCUE S.A.C
Av. Mariscal Toribio de Luzuriaga 477, Huaraz, Ancash, Peru
E-Mail: info@gm-rescue.com / ops@gm-rescue.com / SAR@gm-rescue.com
Telefon: +51 943 081 066
Website: www.gm-rescue.com
68. ASOCIACIÓN SOCORRO ANDINO PERUANO S.A.C.
Die Asociación Socorro Andino Peruano kann je nach Standort und verfügbaren Ressourcen an Schulungsaktivitäten, der Ausbildung von Einsatzkräften, der SAR-Koordination, der Berg- und technischen Rettung, Notfalleinsätzen und der logistischen Unterstützung teilnehmen.
69. SICHERHEITSPRINZIP DER RETTER
Kein Schutz verpflichtet ein SAR-Team dazu, ein Manöver durchzuführen, das ein unvertretbares Risiko für die Retter darstellt. Die operative Entscheidung obliegt dem Einsatzleiter oder der zuständigen SAR-Behörde.
70. SCHLUSSBESTIMMUNG
Global Mountain Rescue S.A.C. hat zum Ziel, eine internationale Assistenz- und Koordinierungsstruktur für Bergsteiger bereitzustellen und durch die zugehörige Versicherung eine organisierte Reaktion auf Notsituationen sowie finanziellen Schutz zu ermöglichen.