Peruanische Anden-Hilfsorganisation S.A.P. & Globale Bergrettung S.A.C.
Asociación Socorro Andino Peruano S.A.P. & Global Mountain Rescue S.A.C.
RUC Nr. 20615906400
Die Asociación Socorro Andino Peruano S.A.P. ist in strategischer Allianz mit Global Mountain Rescue S.A.C. eine spezialisierte Organisation für die Planung und Durchführung von Such-, Rettungs-, Evakuierungs- und Bergungseinsätzen im Hochgebirge, bestehend aus hochqualifizierten Fachleuten mit umfangreicher Erfahrung in schwer zugänglichen Gebieten und unter Extrembedingungen.
Unsere Mission
Menschliches Leben durch schnelle, sichere und effiziente Hilfe zu bewahren, unter Anwendung nationaler und internationaler Bergrettungsprotokolle, des Risikomanagements und der Notfallversorgung.
Unsere Vision
Uns als führende Organisation in Peru und Lateinamerika im Bereich der Bergrettung und Suche zu etablieren, anerkannt für operative Exzellenz, Innovation, internationale Zusammenarbeit und die kontinuierliche Weiterbildung unseres Personals.
Unsere Dienstleistungen
Suche
Suche und Ortung von vermissten Personen.
Technische Rettung
Technische Rettung im Hochgebirge und in vertikalen Umgebungen.
Evakuierung
Evakuierung von verletzten Personen oder medizinischen Notfällen in abgelegenen Gebieten.
Bergung
Bergung von Opfern in hochkomplexem Gelände.
Planung
Planung und Koordination von Rettungseinsätzen.
Beratung & Management
Risikomanagement-Beratung für Expeditionen und Bergaktivitäten.
Ausbildung
Aus- und Weiterbildung in Bergrettung, Erster Hilfe in abgelegenen Gebieten und Sicherheit für Abenteueraktivitäten.
Unser Engagement
Wir arbeiten nach den Prinzipien von Professionalität, Disziplin, Ethik, Sicherheit, Teamarbeit und Respekt vor dem Leben. Wir setzen spezialisierte Techniken, modernste Ausrüstung und internationale Standards ein, um in verschneiten Gipfeln, Gletschern, Vulkanen, Felswänden und anderem schwierigen Gelände zu intervenieren.
Wer sind wir?
Socorro Andino Peruano S.A.P. & Global Mountain Rescue S.A.C. stehen für Erfahrung, Engagement, Führung und technische Leistungsfähigkeit, um in den komplexesten Szenarien zu handeln, in denen der Zugang schwierig ist und jede Minute über Leben und Tod entscheiden kann.
"Wo der Weg endet, beginnt unser Engagement für das Leben."
Internationale Allianz und Spezialversicherung
Die Asociación Socorro Andino Peruano (S.A.P.) entwickelt in strategischer Allianz mit Global Mountain Rescue S.A.C. das erste Projekt in Peru, das darauf abzielt, ein Netzwerk von assoziierten Fachleuten für die Suche und Rettung im Hochgebirge aufzubauen und die nationale sowie internationale Zusammenarbeit zur Bewältigung von Notfällen in schwer zugänglichen Bergen zu stärken.
Als Teil dieser Initiative und dank der Zusammenarbeit mit professionellen Bergrettern aus Österreich wurde eine wichtige Partnerschaft mit der Bergrettung Tirol aufgebaut – einer renommierten gemeinnützigen Organisation in Österreich mit über 4.500 hochqualifizierten freiwilligen Rettern, deren Aufgabe es ist, verunglückten oder in Gefahr geratenen Personen in den alpinen Regionen Tirols Hilfe zu leisten und sie zu retten.
Im Rahmen dieser internationalen Zusammenarbeit erachten wir es als essenziell, die Einführung einer spezialisierten Versicherung für Unfälle, Suche und Rettung im Hochgebirge zu fördern, die für Einsätze in extremen und schwer zugänglichen Umgebungen konzipiert ist.
Unser Vorschlag sieht einen Schutz vor, der Bergsteiger, Guides und Retter bei Expeditionen absichert, die die Höhe des Nevado Huascarán Sur (6.768 m ü. M.), des höchsten Berges Perus, übersteigen, und somit einen angemessenen Schutz für Rettungseinsätze an jedem Punkt der Anden-Kordillere garantiert.
Technisches Team & Internationale Koordination
Markus Prechtl
Internationaler Koordinator (Österreich)
Florian Wechselberger
Heli-Taktischer SAR-AusbilderErgänzendes Kostenblatt zur Bergrettungsversicherung für Förderer der Bergretter Tirol
1. Versicherten Personen
Die Versicherung schützt alle Förderer, die sich nach Zahlung des Mitgliedsbeitrags für die Versicherung registrieren.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder Lebensgefährten sowie auf Kinder unter 18 Jahren.
2. Gegenstand der Versicherung
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass die versicherte Person in den Bergen oder im Wasser einen Unfall erleidet oder in eine Notlage gerät und gerettet werden muss (ob verletzt oder unverletzt), oder wenn nach einem Todesfall die Bergung des Leichnams erforderlich ist.
- Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
- Die Versicherungssumme für Rettungskosten beträgt 30.000 € pro Person.
- Der Versicherungsschutz ist subsidiär (nachrangig). Das bedeutet, dass Leistungen nur dann erbracht werden, wenn kein anderer Versicherungsträger (Sozialversicherung oder Privatversicherer) zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet ist oder diese tatsächlich übernimmt.
- Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Rettungsleistungen für die gerettete Person kostenlos erbracht wurden oder hätten erbracht werden müssen.
3. Beginn des Schutzes
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach der Einzahlung des Förderbeitrags und endet am 31. Dezember desselben Kalenderjahres.
Bei Einzahlungen in den Monaten November und Dezember gilt der Schutz bis zum 31. Dezember des Folgejahres.
4. Rettungskosten
Als Rettungskosten gelten jene Aufwendungen, die notwendig sind, wenn die versicherte Person:
a) In den Bergen oder im Wasser einen Unfall oder eine Notlage erlitten hat und gerettet werden muss, unabhängig davon, ob sie verletzt oder unverletzt ist.
b) Infolge eines Unfalls oder einer Notlage in den Bergen oder im Wasser verstorben ist und eine Bergung des Körpers erforderlich wird.
Die Rettungskosten umfassen die nachgewiesenen Ausgaben für:
- Die Suche nach der versicherten Person.
- Den Transport bis zur nächsten befahrbaren Straße.
- Den Transport in das nächstgelegene, für die notwendige medizinische Versorgung geeignete Krankenhaus.
Suchkosten werden bis zur Höhe der Versicherungssumme übernommen, unabhängig davon, ob die Suche erfolgreich war oder nicht.
5. Luftsport
Mitversichert sind auch Unfälle bei:
- Der Benutzung von Luftfahrtsportgeräten.
- Fallschirmsprüngen.
- Der Verwendung von Luftfahrzeugen.
Nicht versichert sind Unfälle, die die versicherte Person als Passagier erleidet in:
- Motorseglern.
- Ultraleichtflugzeugen, die für die Personenbeförderung zugelassen sind.
6. Sportliche Wettkämpfe
Die unentgeltliche Teilnahme an sportlichen Wettbewerben ist versichert.
Nicht versichert sind Unfälle aus:
- Entgeltlichen sportlichen Aktivitäten.
- Trainingseinheiten zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken.
Eine Entgeltlichkeit liegt vor, wenn die versicherte Person eine Vergütung erhält, die über den bloßen Spesenersatz hinausgeht.
Ebenfalls nicht versichert sind:
- Motorsportwettbewerbe.
- Leistungsprüfungen.
- Rallyes.
- Trainings- und Testfahrten im Zusammenhang mit solchen Wettbewerben.
7. Wichtige Informationen
Die vorstehenden Informationen enthalten lediglich die wesentlichen Aspekte der Rettungskostenversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden ausschließlich von UNIQA gemäß den Bedingungen und Konditionen des mit der Bergrettung Tirol geschlossenen Rahmenvertrags erbracht.