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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen zu Ihren Mitgliedschaftsvorteilen und Zusatzprodukten.

Zusätzliche Deckungen

War es durch die Such- und Rettungsversicherung ab gedeckt?

Sie deckt die Kosten der Bergrettung ab, einschließlich Evakuierungen in schwer zugänglichen Gebieten (gegebenenfalls per Hubschrauber), die Suche nach Vermissten und die Erste Hilfe im Gelände.

Ja, vorausgesetzt, die Rettung ist aus medizinischen Gründen oder aufgrund eines echten Notfalls gemäß den Versicherungsbedingungen erforderlich.

Ja, dazu gehören internationale medizinische Hilfe, Krankenhausaufenthalte und in einigen Fällen die Rückführung in das Herkunftsland.

Der Basisschutz ist in der Regel begrenzt (zum Beispiel auf etwa 10.000 €), kann aber durch zusätzliche Versicherungen oder Upgrades erweitert werden.

Ja, es umfasst Trekking, Bergsteigen und Expeditionen, solange die Aktivitäten die festgelegten Grenzen (Höhe, technischer Schwierigkeitsgrad oder Einsatz zertifizierter Bergführer gemäß Plan) nicht überschreiten.

Ja, der Zugang zu AWS ist grundsätzlich an die Mitgliedschaft in einem Alpenverein, wie dem Österreichischen Alpenverein oder dem Deutschen Alpenverein, gebunden.

Ja, die Abdeckung ist international und somit ideal für Expeditionen überall auf der Welt.

Ausgenommen sind Situationen wie:

  • Grobe Fahrlässigkeit oder extreme Rücksichtslosigkeit
  • Aktivitäten außerhalb des Versicherungsumfangs
  • Unnötige oder medizinisch nicht gerechtfertigte Rettungsmaßnahmen

Sie sollten sich an die in Ihrer Versicherungspolice angegebene Hotline wenden oder die örtlichen Rettungsdienste kontaktieren. Es ist wichtig, den Vorfall so schnell wie möglich zu melden.

Ja, es gibt Premium-Tarife oder Zusatzversicherungen, die den Versicherungsumfang und die Leistungen erhöhen.

Nicht unbedingt. Es wird empfohlen, die Reiseversicherung durch eine umfassende Reiseversicherung zu ergänzen, insbesondere für eine weitreichende medizinische Versorgung und Stornierungen.

Unfalllebensrente

Ich besitze derzeit eine gültige Versicherungspolice. Kann ich diese jetzt verlängern?

Erstens: Die Unfalllebensversicherung gilt 365 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Läuft Ihre Versicherung innerhalb der nächsten zwei Monate ab, können Sie die Unfalllebensversicherung verlängern. Das neue Startdatum wird dann an Ihren bestehenden Vertrag gekoppelt.

Lässt das Ablaufdatum noch mehr als zwei Monate entfernt, ist eine Verlängerung der Versicherung derzeit nicht möglich.

Nein, da das Zusatzprodukt an Ihre Global Mountain-Mitgliedschaft gebunden ist, muss die Versicherung nach 365 Tagen separat verlängert werden.

Lena von KNOX sendet Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine Erinnerung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Die Mitgliedschaft kann wie folgt erworben werden:

  • Zahlungen können per EPS-Sofortüberweisung erfolgen. Hierfür benötigen Sie Online-Banking.
  • Zahlungen sind per Kreditkarte (VISA, Mastercard, Diners Club) möglich. Auch hierfür benötigen Sie Online-Banking, da eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erforderlich ist.
  • Zahlungen sind per PayPal möglich.
  • Falls Sie kein Online-Banking nutzen:
  • Zahlung auf Rechnung

Wenn die Funktion der betroffenen Körperteile oder Sinnesorgane bereits vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt war, wird der Grad der vorbestehenden Behinderung vom Grad der Behinderung abgezogen.

Bei einem schweren Unfall während einer Freizeitaktivität mit dauerhaften Folgen, d. h. einer vollständigen körperlichen Behinderung von 50 % oder mehr, haben Sie Anspruch auf eine lebenslange monatliche Rente, deren Höhe von Ihrem gewählten Jahresbeitrag abhängt. 

Wichtig: Personen unter 15 und über 74 Jahren erhalten anstelle der monatlichen Rente eine Einmalzahlung, die ebenfalls auf Ihrem gewählten Jahresbeitrag basiert. Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine Familienunfallversicherung ist nur dann wirtschaftlich, wenn Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sich selbst und mindestens zwei im selben Haushalt lebende Kinder versichern möchten.

Hinweis: Sie können auch Kinder bis zum Alter von 15 Jahren versichern, sofern alle Familienmitglieder bei Global Mountain registriert sind.

Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Sollten Sie die E-Mail dort immer noch nicht finden, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@socorroandinoperuano.com. Wir schicken Ihnen die Bestätigung umgehend zu.

Nein, ein Unfalltod ist nicht abgedeckt. Nach dem Tod des Rentenempfängers wird die Rente monatlich an dessen Erben für einen Zeitraum von maximal 20 Jahren ausgezahlt.

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person infolge eines plötzlichen äußeren Ereignisses (Unfall) unverschuldet körperliche Verletzungen erleidet.

Hunderettungsversicherung

Wer ist für die Organisation einer Rettungsversicherung für Hunde zuständig?

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist, dass der Hundehalter Mitglied bei Global Mountain ist.

Die Versicherung gilt dann für den Hund und bleibt unabhängig davon gültig, wer mit ihm reist.

Ja, vorausgesetzt, der Hundehalter ist Mitglied des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV) und hat eine Hunderettungsversicherung abgeschlossen.

Wählen Sie die örtliche Notrufnummer und setzen Sie die Rettungskette in Gang.

Nein. Die Mitgliedschaft in der Hunderettungsversicherung ist ausschließlich Mitgliedern von Global Mountain vorbehalten.

Für jeden Hund muss eine separate Versicherungspolice abgeschlossen werden.

Ja, der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Nein, die Versicherungspolice ist 365 Tage gültig und verlängert sich nicht automatisch. Wenn Sie Ihr Haustier weiterhin versichern möchten, registrieren Sie es bitte erneut.

Versicherung für Sportgeräte

Ist der Diebstahl selbst versichert?

Nein, Diebstahl ist nicht versichert. „Verlust“ im Zusammenhang mit einer Sportgeräteversicherung bedeutet beispielsweise, dass Sie Ihre Ausrüstung bei einer Rettungsaktion verlieren.

Die Versicherung deckt keine Sportgeräte ab, die an Organisationen oder Geschäfte verliehen werden.

Ja, die Selbstbeteiligung für die Sportgeräteversicherung beträgt 350 €.

Dies bezieht sich auf ein Ereignis, das durch Ihre Global Mountain-Mitgliedschaft abgedeckt ist. Dazu gehören beispielsweise Rettungseinsätze in schwierigem Gelände oder medizinische Behandlungen im Ausland aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit.

Der globale Bergrettungsdienst ist in der Mitgliedschaft enthalten.

Bin ich als Global Mountain-Mitglied im Ausland versichert?

Sowohl im Inland als auch im Ausland sind Rettungskosten in schwierigem Gelände während Ihrer Freizeit abgedeckt.

Zusätzlich werden für die ersten acht Wochen jeder Auslandsreise notwendige medizinische Kosten wie Behandlung und Rücktransport übernommen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nein, Behandlungskosten innerhalb des Landes (Land des ständigen Wohnsitzes) werden von Global Mountain nicht übernommen.

Auf dieser Seite finden Sie ein Online-Formular zur Schadensmeldung. Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus und fügen Sie Ihre Rechnungen bei – sowohl bezahlte als auch offene.

Bei Rechnungen für Rettungskosten fügen Sie bitte zusätzlich einen Unfallbericht bei. Wichtig: Angaben zu weiteren Versicherungen, Kreditkarten usw. müssen korrekt und verbindlich sein.

Der Unfallbericht muss bei der Rettungsorganisation angefordert werden, die Sie geborgen hat. Er muss Ihrer Rechnung beigefügt werden, wenn Sie Ihren Schadensfall online einreichen.

Sie können die Rechnung im Voraus bezahlen und sie beim Online-Einreichen Ihres Antrags im Bereich „Bezahlte Rechnungen“ hochladen. Geben Sie dazu Ihre IBAN an. Alternativ können Sie die Rechnung im Bereich „Unbezahlte Rechnungen“ hochladen. In diesem Fall müssen Sie beim Rechnungssteller eine Zahlungssperre beantragen, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Wenn Sie die Erstattung von im Ausland entstandenen Krankheitskosten beantragen, müssen Sie neben den Rechnungen auch einen Nachweis über Ihre obligatorische Krankenversicherung oder Sozialversicherung aus Ihrem Heimatland beifügen. Wichtig: Es ist zwingend erforderlich, korrekte Angaben zu allen weiteren Versicherungen, Kreditkarten usw. zu machen.

Sollten Sie in Ihrem Heimatland keine obligatorische Krankenversicherung oder Sozialversicherung haben, geben Sie dies bitte im Antrag an.

Sobald die Versicherung alle Unterlagen erhalten hat, hat sie vier Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob der Anspruch berechtigt ist.

Auf dieser Seite können Sie eine Versicherungsbescheinigung anfordern. Sie haben die Wahl zwischen einer Jahresbescheinigung (für eine beliebige Anzahl von Reisen pro Jahr) und einer Bescheinigung für eine bestimmte Reise.

Das Dokument kann auf dieser Seite in deutscher und italienischer Sprache im Abschnitt „Verantwortlichkeitsbestätigung“ heruntergeladen werden.

Nein, die Global Mountain Karte ist eine Mitgliedskarte, keine Krankenversicherungskarte. In Arztpraxen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen müssen Sie Ihre persönliche Krankenversicherungskarte (z. B. die elektronische Karte) vorlegen.

Nein, denn von der Schule organisierte Skifahrten gelten als berufliche Tätigkeit.

Eine Expedition ist definiert als eine Reise von mehreren Tagen bis zu mehreren Wochen, die teils explorativ oder forschungsbasiert ist und in selten besuchte Gebiete ohne permanente Infrastruktur (z. B. Hütten) führt.

Fehlalarme, die von Mitgliedern verursacht werden, sowie die daraus resultierenden Kosten sind unter der Rubrik „Rettungskosten“ bis zu einem Höchstbetrag von jeweils 250 € versichert (dies gilt nicht für Unfälle, Notfälle oder Notfälle in den Bergen oder auf dem Wasser).

Aktuelle Reisewarnungen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden. Ihr Versicherungsschutz über den Alpine Club World Service bleibt auch bei einer bestehenden Reisewarnung bestehen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir die gewohnte Qualität von Rücktransporten und medizinischer Versorgung vor Ort nicht garantieren können.

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